Rechtsprechung
OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Insolvenz des Bauträgers einer nicht fertiggestellten Wohnungseigentumsanlage: Fertigstellungsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 16 Abs 2 WoEigG; § 22 Abs 2 WoEigG
Baukostentragung; Bauträger; Fertigstellungsbeschluss; Grundstückseigentümer; Lastentragung; Mehrheitsbeschluss; Nichtfertigstellung; ordnungsgemäße Verwaltung; ordnungsmäßige Verwaltung; teilender Eigentümer; Verwaltungsmaßnahme; Wohnanlage; Wohnungseigentumsanlage; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 2 § 22 Abs. 2
Mehrheitsverhältnisse bei Beschlussfassung über die Fertigstellung einer Eigentumswohnungsanlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lüneburg - 48 II 15/04
- LG Lüneburg, 18.03.2005 - 5 T 8/05
- OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05
Indessen haben die abweichenden Regelungen in § 4 Nr. 2 der Teilungserklärung gemäß §§ 8, 10 Abs. 1 Satz 2 WEG Vorrang gegenüber dem gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel in § 16 Abs. 2 WEG (vgl. auch BGH NJW 2004, 3413, 3414 zu III. 1 Satz 1).Anhaltspunkte für eine grobe Unbilligkeit dieser Regelung sind nicht ersichtlich (und auch nicht geltend gemacht worden), auch wenn die relativ geringe Kostenmehrbelastung des Antragstellers (43.933,63 EUR anstatt 37.356,51 EUR = 17, 6 %) einer derartigen Annahme nicht von vornherein entgegensteht (vgl. BGH NJW 2004, 3413, 3415).
- BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 173/99
Fertigstellung einer Wohnanlage bei Zahlungsunfähigkeit des teilenden Eigentümers
Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05
Das entspricht der von dem Senat geteilten herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NZM 2003, 64; ZWE 2000, 214, 216; WuM 1998, 556, 567; …Entgegen der von dem Antragsteller vertretenen Ansicht handelt es sich bei den für eine mangelfreie Fertigstellung der Wohnanlage aufzubringenden Kosten nach unumstrittener Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG RPfleger 193, 346 = MittBayNot 1983, 68 f.; ZWE 2000, 214, 216; OLG Frankfurt WuM 1994, 36), der sich der Senat anschließt, um solche im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG.
- BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93
Ausbau eines Speichers zu Wohnraum - zustimmungspflichtig?
Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05
2 Z 10/82">MittBayNot 1983, 68 f; OLG Frankfurt WuM 1994, 163; ZMR 1991, 272; OLG Köln ZMR 1989, 384).Gerade weil den Wohnungseigentümern eine Änderung des in der Teilungserklärung enthaltenen Verteilerschlüssels durch Mehrheitsbeschluss versagt ist (vgl. OLG Frankfurt WuM 1994, 163), begegnet es keinen materiell-rechtlichen Bedenken, dass die Eigentümerversammlung in dem angefochtenen Mehrheitsbeschluss der Kostenregelung in der Teilungserklärung gefolgt ist.
- OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90
Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen; Mehrheitlicher Fertigstellungsbeschluss …
Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05
2 Z 10/82">MittBayNot 1983, 68 f; OLG Frankfurt WuM 1994, 163; ZMR 1991, 272; OLG Köln ZMR 1989, 384). - OLG Celle, 20.02.2002 - 2 U 183/01
Zumutbarkeit der Fortsetzung eines Pachtverhältnisses bei Nichtzahlung der …
Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05
Das entspricht der von dem Senat geteilten herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NZM 2003, 64; ZWE 2000, 214, 216; WuM 1998, 556, 567; … - OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92
Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien …
Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05
Entgegen der von dem Antragsteller vertretenen Ansicht handelt es sich bei den für eine mangelfreie Fertigstellung der Wohnanlage aufzubringenden Kosten nach unumstrittener Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG RPfleger 193, 346 = MittBayNot 1983, 68 f.; ZWE 2000, 214, 216; OLG Frankfurt WuM 1994, 36), der sich der Senat anschließt, um solche im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG. - AG Albstadt, 24.10.1997 - 6 C 660/97
Vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses bei Verweigerung der …
Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05
Das entspricht der von dem Senat geteilten herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NZM 2003, 64; ZWE 2000, 214, 216; WuM 1998, 556, 567; … - BayObLG, 17.02.1983 - BReg. 2 Z 10/82
Zur Fertigstellungspflicht bei Eigentumswohnanlagen
Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05
Entgegen der von dem Antragsteller vertretenen Ansicht handelt es sich bei den für eine mangelfreie Fertigstellung der Wohnanlage aufzubringenden Kosten nach unumstrittener Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG RPfleger 193, 346 = MittBayNot 1983, 68 f.; ZWE 2000, 214, 216; OLG Frankfurt WuM 1994, 36), der sich der Senat anschließt, um solche im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG.